Beim Mazda MX-30 (seit 2020) spielen Kundeninformationen eine zentrale Rolle, um das Fahrzeug sicher und regelkonform zu nutzen – besonders dann, wenn es um Zulassung im Ausland, Garantiebedingungen oder die Verwendung von Zubehör geht. Wer sein Fahrzeug außerhalb der EU registrieren möchte, muss sich über lokale Vorschriften zu Emissionen und Sicherheit im Klaren sein, da sonst zusätzliche Kosten entstehen können. Darüber hinaus behandelt dieser Abschnitt wichtige Hinweise zu Nicht-Originalteilen, Mobiltelefonen und elektromagnetischer Verträglichkeit. Besitzer des Mazda MX-30 I Gen (seit 2020) erhalten praxisnahe Tipps, wie sie Risiken durch ungeeignetes Zubehör vermeiden, welche gesetzlichen Vorgaben für Telekommunikationsgeräte im Fahrzeug gelten und wie Batterien sowie Altgeräte fachgerecht entsorgt werden. Damit wird deutlich, dass Mazda großen Wert auf Sicherheit, Nachhaltigkeit und die Einhaltung internationaler Standards legt.
Garantie
Zulassung des Fahrzeugs im Ausland
▼ Zulassung des Fahrzeugs im Ausland
Bei einer Registrierung im Ausland können Probleme auftreten, wenn das Fahrzeug die örtlichen Vorschriften bezüglich Abgasemissionen und Sicherheit nicht erfüllt. In einem solchen Fall können zusätzliche Kosten entstehen, für die der Fahrzeughalter aufkommen muss, wenn das Fahrzeug den geltenden Vorschriften angepasst werden muss.
Außerdem sollten Sie sich über die folgenden Punkte im Klaren sein: Eine ordnungsgemäße Fahrzeugwartung kann in einem anderen Land nicht verfügbar sein.
Ersatzteile, Reparaturverfahren und notwendige Spezialwerkzeuge könnten nicht erhältlich sein.
In dem Land, in dem Sie das Fahrzeug zulassen möchten, gibt es vielleicht keinem autorisierten Mazda-Vertragshändler/ Servicepartner.
Die Mazda-Garantie ist nur in bestimmten Ländern gültig.
Nicht-Originalteile und Zubehör
▼ Nicht-Originalteile und Zubehör
Beachten Sie bitte, dass durch technische Änderungen des originalen Fahrzeugzustands die Sicherheit beeinträchtigt werden kann. Solche technischen Änderungen schließen nicht nur die Verwendung ungeeigneter Teile, sondern auch Zubehör, Anbauteile und Zusatzteile, einschließlich der Felgen und Reifen ein.
Original-Mazda-Teile und -Zubehör sind speziell für Ihr Fahrzeug entwickelt.
Andere Teile bzw. anderes Zubehör als oben erwähnt, sind von Mazda nicht zugelassen, falls keine ausdrückliche Zulassung von Mazda vorliegt.
Deshalb kann die Eignung solcher Produkte nicht bescheinigt werden.
Mazda übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch die Verwendung solcher Produkte entstanden sind.
Mazda übernimmt keinerlei Haftung, wenn als Folge des Einbaus von Nicht-Originalteilen und Zubehör Verletzungen verursacht werden, Systemstörungen auftreten oder anderweitige Kosten entstehen.
Mobiltelefon
Warnung für Mobiltelefone
▼ Warnung für Mobiltelefone
WARNUNG
Bitte beachten Sie die gesetzlichen Vorschriften zur Verwendung von Telekommunikationssystemen in Kraftfahrzeugen: Die Bedienung von Geräten, wie Mobiltelefonen, Computern, tragbaren Radios, Navigationssystemen und anderer Geräte während der Fahrt ist gefährlich. Beim Wählen einer Nummer hat der Fahrer seine Hände nicht frei und wird abgelenkt. Eine Ablenkung der Aufmerksamkeit des Fahrers kann zu einem Unfall führen.
Falls kein Mitfahrer in der Lage ist, die Geräte zu bedienen, müssen Sie an einer sicheren Stelle anhalten. Falls Sie trotzdem ein Mobiltelefon verwenden müssen, sollten Sie eine Freisprecheinrichtung verwenden, um wenigstens die Hände für das Fahren freizuhalten. Verwenden Sie niemals ein Mobiltelefon oder ein anderes elektrisches Gerät während der Fahrt, konzentrieren Sie sich immer auf das Fahren.
Elektromagnetische Kompatibilität
Elektromagnetische Kompatibilität
▼ Elektromagnetische Kompatibilität
Das Fahrzeug wurde geprüft und erfüllt die Anforderungen der UN-R*1-Regelung Nr. 10 bezüglich der elektromagnetischen Kompatibilität.
HF-Transmitter, wie z.B. Mobiltelefone, Amateurradios usw. dürfen nur in das Fahrzeug eingebaut werden, wenn sie den nachstehenden Bedingungen genügen.
*1 UN-R steht für United Nations Regulation (Bestimmung der Vereinten Nationen).
Der Fahrzeughalter ist dafür verantwortlich, dass die eingebauten Geräte den örtlichen Vorschriften entsprechen. Die Geräte sollten von einem qualifizierten Fachmann eingebaut werden.
VORSICHT

Antennenpositionen:

*1 Nur für Bluetooth
HINWEIS Nach der Installation eines HF-Transmitters muss die Beeinflussung auf alle anderen elektrischen Einrichtungen des Fahrzeugs in der Bereitschaft und im Sendebetrieb überprüft werden.
Prüfung aller elektrischen Einrichtungen:
Sammeln und Entsorgung von alten Ausrüstungen bzw. alten Batterien
Informationen zum Sammeln und Entsorgen von alten Ausrüstungen und Batterien
▼ Informationen zum Sammeln und Entsorgen von alten Ausrüstungen und Batterien
Zum Entsorgen einer Batterie wird auf die folgenden Informationen verwiesen.
▼ Informationen zur Entsorgung in der Europäischen Union
Die Symbole mit dem durchkreuzten
Kehrrichtbehälter auf Produkten, der
Verpackung oder auf der beiliegenden
Dokumentation bedeuten, dass
elektronische Geräte und Batterien
nicht im Haushaltmüll entsorgt werden
dürfen. Bringen Sie alte Geräte und
Batterien für eine fachgerechte
Entsorgung, Wiederaufbereitung oder
Wiederverwendung zu einer
entsprechenden Sammelstelle,
entsprechend den geltenden Gesetzen
und der Richtlinien 2006/66/EG.
Durch eine richtige Entsorgung von Geräten und Batterien helfen Sie mit Rohstoffe zu sparen und potentielle Gesundheitsgefahren und Umweltschädigung zu vermeiden, die bei falscher Entsorgung auftreten können.
Wenden Sie sich für weitere Informationen zum Sammeln und Wiederverwenden alter Geräte und Batterien an die örtlichen Instanzen, den Abfallentsorgungsdienst oder an das Geschäft, in dem Sie die Geräte gekauft haben.
HINWEIS
Die unteren zwei Buchstaben können
zusammen mit dem durchkreuzten
Kehrrichtbehältersymbol verwendet
werden. In diesem Fall werden die
Anforderungen der Richtlinie für die
betreffende Chemikalie erfüllt.
"Pb" und "Cd" sind die chemischen Zeichen für Blei und Kadmium.
▼ Informationen zur Entsorgung in anderen Ländern außerhalb der Europäischen Union
Die oben stehenden Symbole gelten nur für die Europäische Union.
Wenden Sie sich zum Entsorgen alter Geräte und Batterien an die örtlichen Instanzen, den Abfallentsorgungsdienst oder an das Geschäft, in dem Sie die Geräte gekauft haben.
Die Kundeninformationen zum Mazda MX-30 (seit 2020) verdeutlichen, wie wichtig es ist, Originalteile und zugelassenes Zubehör zu verwenden. Nur so bleibt die Sicherheit des Fahrzeugs gewährleistet und die Garantiebedingungen können eingehalten werden. Auch die Hinweise zur Nutzung von Mobiltelefonen und zur elektromagnetischen Verträglichkeit zeigen, dass Mazda großen Wert auf verantwortungsbewusstes Fahren legt.
Darüber hinaus wird betont, dass die richtige Entsorgung von Batterien und elektronischen Geräten nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein Beitrag zum Umweltschutz ist. Der Mazda MX-30 1 Gen (seit 2020) steht somit nicht nur für innovative Elektromobilität, sondern auch für Nachhaltigkeit und Sicherheit im Alltag.
Häufig gestellte Fragen
Frage: Kann ich beim Mazda MX-30 Zubehör von Drittanbietern verwenden?
Antwort: Mazda empfiehlt ausschließlich Originalteile und -zubehör, da nur diese für das Fahrzeug geprüft und zugelassen sind. Fremdteile können die Sicherheit beeinträchtigen und die Garantie erlöschen lassen.
Frage: Was muss ich bei der Entsorgung der Batterie beachten?
Antwort: Batterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Sie müssen an einer offiziellen Sammelstelle abgegeben werden, um Umwelt- und Gesundheitsrisiken zu vermeiden.